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Leistungen
- Rezeptversicherung gegen alle versicherbaren Schäden
- Bilderzeugung (Imaging) und Bildarchivierung der Originalverordnung
- Datenlieferung nach §302 SGB V
- statistische Auswertung
- keine Grund- oder Mindestgebühr, keine Gebühr für Banküberweisungen
Gebühren
Kassenrezepte
- 20. des Folgemonats 0,95%
- 14. des Folgemonats 1,40%
- 07. des Folgemonats 1,70%
- nach 24h (einmalige Auszahlung im Monat) 2,40%
Privatrezepte
- 20. des Folgemonats 2,50%
- 14. des Folgemonats 3,00%
- 07. des Folgemnoats 3,50%
- nach 24h (einmalige Auszahlung im Monat) 4,50%
Prozentuale Gebühren werden vom Rezeptblattwert erhoben




